Rechtsgebiete
4. Verwaltungsrecht
Fast alle Situationen, in denen der Staat dem Bürger gegenüber tritt, gehören dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts an. Anders als Privatpersonen handelt der Staat in der Regel nicht durch Verträge, sondern befiehlt seinen Bürgern ein bestimmtes Tun durch sog. Verwaltungsakte in Form von Verfügungen, Bescheiden und Nebenbestimmungen, beziehungsweise erlaubt ihnen etwas durch Genehmigungen.Rechtsanwalt Schober hat einen Teil seiner juristischen Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (DHV) absolviert. Die intensive Auseinandersetzung mit verwaltungsrechtlichen Problemen im Gespräch mit bundesweit anerkannten Rechtslehrern und Professoren hat ideale Voraussetzungen für die erfolgreiche Bearbeitung von Verwaltungsrechtsmandaten geschaffen.
Zum Gebiet des Verwaltungsrechts gehört unter anderem:
- öffentliches Baurecht ( Baugenehmigung, Bebauungsplan, u.a.)
- Fahrerlaubnisrecht
- Schulrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Gewerberecht
- Straßen- und Wegerecht
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